Ein häufiger Grund für Wertermittlungen ist, dass Steuerpflichtige beim Erwerb einer Immobilie, durch Erbschaft oder Schenkung vom Finanzamt mit einer unverhältnismäßig hohen Steuerlast belastet werden. In solchen Fällen kann ein Wertgutachten oft dabei helfen, den Steuerbescheid anzufechten und einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen. Es ist jedoch dringend zu empfehlen, sich hierzu von einem Steuerberater beraten zu lassen. Die auf dieser Homepage bereitgestellten Informationen stellen keine Steuerberatung dar und können diese nicht ersetzen.
Auch im Bereich der Erstattung solcher Gutachten, die den niedrigeren gemeinen Wert nachweisen sollen, wurden nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige bereits den öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern gleichgestellt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine Änderung des § 198 des Bewertungsgesetzes (BewG) eingeführt, die am 23.07.2021 in Kraft trat. Der Gesetzgeber hat klargestellt, dass Gutachten von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen nicht nur gegenüber der Finanzverwaltung, sondern auch vor Finanzgerichten als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes anerkannt werden können.