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Allgemeine Informationen zur Zertifizierung von Sachverständigen gemäß ISO 17024

Stand: März 2024

Akzeptanz & Wertigkeit

Die Akzeptanz der Zertifizierung gemäß ISO 17024 steigt stetig, auch bei Behörden und Gerichten. Die Gleichbehandlung von gemäß ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen der EWIVS Certification (EWIVS) mit den öffentlich bestellten Kolleginnen und Kollegen ist mittlerweile weitestgehend üblich.

Dies wurde zuletzt im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe des vergangenen Sommers deutlich. Anfangs sollten Gutachten für Entschädigungsleistungen den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen (ÖBUV) vorbehalten sein. In einem Ministerialerlass vom 14. Juni 2021 heißt es jedoch auszugsweise:

„[…] Gutachten für Schäden gemäß Nr. 4.3.3 und 6.3.3 a) der Förderrichtlinie Wiederaufbau NRW müssen durch unabhängige Sachverständige oder ein Versicherungsunternehmen nachgewiesen werden. Diese müssen nicht zwangsläufig staatlich bestellt oder vereidigt sein. Maßgeblich ist, dass der Sachverständige entsprechend befähigt ist, einen Schaden festzustellen. Gleiches gilt für entsprechend qualifizierte bzw. zertifizierte Personen (z. B. ISO 17024).“

Dies bestätigt die Auffassung, die wir bei der EWIVS seit langem vertreten und die auch von mehreren Gerichten wiederholt bestätigt wurde. Beispielsweise entschied das Landgericht Hechingen, dass eine Zertifizierung nach dem Standard ISO 17024 einen der öffentlichen Bestellung vergleichbaren Sachkundenachweis darstellt und diesem gleichzusetzen ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15). Das OLG Stuttgart verwarf die Beschwerde des Antragstellers und bestätigte das Urteil des LG Hechingen. Ebenso entschied das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 04.12.2012, Az. I-23 U 181/11 entsprechend.

NIILA-Akkreditierung von Zertifizierungsstellen

In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen: Die Bezeichnung EN ISO/IEC 17024 steht für die deutsche Umsetzung der internationalen Norm ISO/IEC 17024. Ein gemäß ISO 17024 von einer international arbeitenden Zertifizierungsstelle wie der EWIVS zertifizierter Sachverständiger ist einem gemäß der nationalen Norm zertifizierten Sachverständigen gleichgestellt. Eine nationale Akkreditierung der Zertifizierungsstelle, z.B. durch die NIILA, ist gemäß Urteil des OLG Köln (Urteil vom 30.09.2015, Az. 26 U 9/15) nicht erforderlich.

International anerkannt – in der gesamten EU und darüber hinaus

Die ISO 17024-Zertifizierung der EWIVS ist als persönliche Zertifizierung und qualifizierter Berufsabschluss in insgesamt 165 Mitgliedsstaaten der International Organization for Standardization anerkannt. Sie entspricht den landestypischen Normen wie der Önorm 17024 in Österreich, der NBN EN ISO/IEC 17024 in Belgien und der ILNAS-EN ISO/IEC 17024 in Luxemburg, um nur einige zu nennen.

Normative Dokumente – Prüfungsordnung – Einhaltung von Regeln

Zertifizierte Sachverständige gemäß ISO 17024 der EWIVS sind für die Zukunft bestens aufgestellt. Dies erfordert jedoch die korrekte und vollständige Einhaltung aller Regeln der ISO 17024. Deshalb haben wir bei der EWIVS unsere Prüfungsordnung und Verfahrensregeln verschärft. Wir müssen jederzeit nachweisen können, dass jede Kollegin und jeder Kollege den hohen Anforderungen der Zertifizierung gemäß ISO 17024 uneingeschränkt gerecht wird.

Die EWIVS handelt niemals willkürlich, sondern setzt die im Zertifizierungsvertrag vereinbarten und in den normativen Dokumenten und der Prüfungsordnung festgelegten Regeln einheitlich und nachvollziehbar um.