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FAQ – Personenzertifizierung nach EN ISO/IEC 17024

Wie verläuft eine Personenzertifizierung?

Um eine Personenzertifizierung durch die EWIVS zu erhalten, muss der Antragsteller seine Kompetenzen, Berufserfahrung und Qualifikationen nachweisen. Dazu sind aussagekräftige Nachweise, Zeugnisse und Bescheinigungen erforderlich. Diese Unterlagen werden von der EWIVS Zertifizierungsstelle gemäß dem geltenden Zertifizierungsprogramm überprüft. Bei Erfüllung der Voraussetzungen erfolgt die Zulassung zur Prüfung, die schriftlich, mündlich oder praktisch durchgeführt wird.

Anforderungen

Für die Zulassung zur Zertifizierung durch die EWIVS müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Abgeschlossene Ausbildung im entsprechenden Fachbereich
  • Mehrjährige Berufserfahrung in diesem Bereich
  • Ausbildung zum Sachverständigen bei einem anerkannten Anbieter
  • Bestehen der Zertifizierungsprüfung
  • Berufspraxis als Sachverständiger oder Gutachter über mehrere Jahre

Ein Antrag mit Nachweisen über persönliche Voraussetzungen, fachliche Qualifikationen und Berufserfahrungen ist einzureichen.

Wie anerkannt sind öffentlich bestellte und nach EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige?

In den EU-Mitgliedsstaaten wird die Vergleichbarkeit und Anerkennung von Qualifikationen durch die ISO/IEC 17024 gewährleistet. Behörden erkennen mittlerweile sowohl öffentlich bestellte als auch nach EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige gleichermaßen an.

Wie kann sich jemand als Sachverständiger zertifizieren lassen?

Um als Sachverständiger zertifiziert zu werden, muss die fachliche und persönliche Kompetenz gegenüber einer nach EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle wie der EWIVS nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch Vorlage von Ausbildungsnachweisen, Zeugnissen und Arbeitsproben.

Was bedeutet die Norm EN ISO/IEC 17024?

Diese Norm legt zusätzliche Anforderungen fest, um die Objektivität der Zertifizierungsverfahren sicherzustellen und Interessenkonflikte zu minimieren.

Was kennzeichnet einen personenzertifizierten Sachverständigen?

Personenzertifizierte Sachverständige nach EN ISO/IEC 17024 sind unabhängige, weisungsfreie und integre Experten mit besonderer Sachkunde und umfangreicher Erfahrung in ihrem Fachgebiet.

Welche Qualifikationen sind für einen Sachverständigen erforderlich?

Um als Sachverständiger oder Gutachter tätig zu sein, muss besondere Sachkunde nachgewiesen werden. Dies erfolgt in der Regel durch ein Fachstudium mit Abschluss und mehrjährige Berufserfahrung, es gibt jedoch auch alternative Nachweismöglichkeiten.

Wer darf sich als freier Sachverständiger bezeichnen?

In Deutschland ist die Bezeichnung „Sachverständiger“ nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen und als Gutachter tätig sein, solange er nicht gegen die Regeln des unlauteren Wettbewerbs verstößt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Sachverständigen?

Ein Sachverständiger wird häufig von Gerichten, Behörden und öffentlichen Stellen beauftragt, während der Begriff Gutachter eher im privaten Bereich verwendet wird. Beide Begriffe beschreiben jedoch die gleiche Tätigkeit.

Wie wird man zertifizierter Sachverständiger?

Wer eine fundierte Berufsausbildung und mehrjährige Berufserfahrung besitzt, kann sich zum Sachverständigen qualifizieren. Eine Zertifizierung ist aus rechtlichen und haftungsrechtlichen Gründen dringend zu empfehlen.

Was unterscheidet DIN und ISO?

DIN vertritt deutsche Interessen bei der europäischen Normung (CEN) und der internationalen Normung (ISO). Etwa 85 Prozent aller Normprojekte haben heute einen europäischen oder internationalen Charakter.

Weltweite Anerkennung

Die internationale Norm ISO/IEC 17024 hat globale Gültigkeit. Sie wurde 2003 als Europäische Norm (EN ISO/IEC 17024) übernommen und später als Deutsche Norm (EN ISO/IEC 17024) anerkannt. Sachverständige, die durch eine nach EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstelle zertifiziert wurden, genießen weltweite Anerkennung.

Voraussetzungen für Zertifizierungsstellen nach EN ISO/IEC 17024

Eine Personenzertifizierung ist nur dann aussagekräftig, wenn die Zertifizierungsstelle nach einer anerkannten Norm wie ISO/IEC 17024 arbeitet. Eine nach dieser Norm akkreditierte Zertifizierungsstelle muss bestimmte Regularien einhalten, wie Prüfungsabläufe, Gleichbehandlung der Antragsteller, Auswahl der Prüfer und den Umgang mit Beschwerden.

Vorteile einer Zertifizierung nach EN ISO/IEC 17024

Für eine erfolgreiche Marktteilnahme ist es wichtig, Qualifikationen und Kompetenzen glaubhaft nachzuweisen. Eine europaweit anerkannte Zertifizierung nach ISO/IEC 17024 ist eine zukunftsweisende Maßnahme, um die Kompetenz als Sachverständiger zu belegen und international anerkannte Qualifikationen zu erhalten.

Anerkennung von Kompetenzen in Europa

Eine Zertifizierung auf Basis einer internationalen Norm wie ISO/IEC 17024 erleichtert die Anerkennung von Qualifikationen weltweit. Dies ist wichtig, da nationale Bildungssysteme oft schwer vergleichbar sind. Eine internationale Norm schafft hier eine einheitliche Grundlage.

Zertifizierungen für Auftraggeber

Industrieunternehmen, Banken, Behörden und Gerichte fordern zunehmend eine Zertifizierung nach ISO/IEC 17024, um die fachliche Kompetenz der beauftragten Personen sicherzustellen. Diese Zertifizierung garantiert eine regelmäßige Überprüfung der Qualifikation nach internationalen Standards.

Wann kann ein Zertifizierungsantrag gestellt werden?

Ein Antrag zur Zertifizierung kann jederzeit gestellt werden. Es müssen jedoch die festgelegten Voraussetzungen im jeweiligen Zertifizierungsbereich erfüllt sein.

Wie lange ist ein EWIVS-Zertifikat gültig?

Ein Zertifikat der EWIVS ist zwei Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Zeit muss der zertifizierte Sachverständige eine erneute Prüfung durchlaufen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Rezertifizierung?

Für die Rezertifizierung müssen erfolgreiche Überwachungsmaßnahmen nachgewiesen werden, einschließlich jährlicher Weiterbildung und positiver Überwachungsgutachten.

Wo wird die Qualifikation als zertifizierter Sachverständiger anerkannt?

Die Qualifikation wird europaweit und international anerkannt.

Ist die Bezeichnung "zertifizierter Sachverständiger für (Fachbereich/e) nach EN ISO/IEC 17024" gesetzlich geschützt?

Ja, diese Bezeichnung ist gesetzlich geschützt.

Wie hoch sind die Kosten einer 17024-Zertifizierung?

Die Gebühr für die Erst-Zertifizierung beträgt 1250 EUR (abzüglich 250 EUR Vorprüfungsgebühr). Die Gebühr für die Re-Zertifizierung nach drei Jahren beträgt 490 EUR.

Kann eine Zertifizierung erlöschen?

Ja, die Zertifizierung erlischt, wenn Sie gegenüber der EWIVS erklären, dass Sie Ihre Tätigkeit als zertifizierter Sachverständiger einstellen, oder wenn die Gültigkeit Ihrer Zertifizierung abläuft und keine rechtzeitige Rezertifizierung erfolgt.

Was bestätigt eine Zertifizierungsurkunde?

Die Zertifizierungsurkunde bestätigt den erfolgreichen Abschluss des Zertifizierungsverfahrens bei der EWIVS. Sie enthält Angaben zum Zertifizierungsbereich und den Gültigkeitszeitraum und dient als Nachweis der besonderen Sachkunde.

Werden Zertifizierte in einem Verzeichnis geführt?

Ja, erfolgreiche Zertifizierte werden mit einer persönlichen Registriernummer in der Datenbank der EWIVS aufgenommen. Mit Zustimmung können weitere persönliche Daten (Name, Vorname, Kontaktdaten) hinterlegt werden.

Muss ich während meiner Zertifizierung jährlich Weiterbildung nachweisen?

Ja, der Umfang der Weiterbildung ist im Zertifizierungsprogramm festgelegt und muss jährlich nachgewiesen werden. Wir erwarten mindestens drei Tage Weiterbildung pro Jahr (entspricht 18 Zeitstunden bzw. 24 akademischen Stunden à 45 Minuten).

Was muss bei der Einreichung von Weiterbildungsnachweisen beachtet werden?

Wir anerkennen nur Bescheinigungen, die die Dauer und den Inhalt der Veranstaltung klar ausweisen. Falls auf Teilnahmebestätigungen keine Zeiten vermerkt sind, ist ein ergänzendes Dokument des Veranstalters erforderlich. Die Nachweise sind digital als PDF einzureichen.

Wo findet man den passenden Sachverständigen?

Es gibt verschiedene Quellen, um einen Sachverständigen zu finden:

  • EWIVS Certification (EWIVS)
  • Deutscher Gutachter und Sachverständigen Verband
  • Bundesverband Deutscher Finanzberater
  • European Institute of Certificated and Qualified Experts
  • Industrie- und Handelskammern vor Ort