Die Anerkennung als Gutachter entscheidet heute oft über Erfolg oder Stillstand im Sachverständigenmarkt. In diesem Artikel erfahren Sie, warum geprüfte Qualifikationen immer wichtiger werden und welche ISO 17024 Vorteile für Gutachter entstehen. Von der Auftraggeberperspektive über den Zertifizierungsprozess bis zu den Zukunftstrends zeigt der Beitrag, wie Sachverständige ihre Reputation, Marktposition und Glaubwürdigkeit nachhaltig stärken können.
Was steckt wirklich hinter der ISO 17024? Dieser Artikel erklärt verständlich und praxisnah, was Personenzertifizierung bedeutet, warum die Norm international gleichwertig anerkannt ist und wie sie sich von Ausbildung, Seminaren und Titeln unterscheidet. Erfahren Sie, warum Auftraggeber zunehmend auf ISO 17024 setzen und weshalb dieser Qualitätsstandard für Gutachter und Sachverständige künftig eine zentrale Rolle spielt.
Die EN ISO IEC 17024 steht für geprüfte Kompetenz und nachvollziehbare Qualifikation von Sachverständigen. In einem Markt mit steigenden Anforderungen an Neutralität, Haftung und Qualität gewinnt die Personenzertifizierung zunehmend an Bedeutung. Der folgende Beitrag ordnet die Norm fachlich ein und zeigt, welche Rolle sie heute für Sachverständige, Gerichte und Auftraggeber spielt.
Die EWIVS Certification GmbH betreibt eine eigene Personenzertifizierungsordnung auf Grundlage der internationalen Norm EN ISO/IEC 17024, in der Qualifikationsprofile, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsformen und Gültigkeitsdauern der Zertifikate eigenständig und...
eingereicht durch die EWIVS Certification GmbH I. Einleitung Die EWIVS Certification GmbH, als Interessenvertretung und Sprachrohr der Sachverständigen im Bereich der Immobilienbewertung, nimmt den vorliegenden Referentenentwurf zur Änderung der EStDV mit erheblicher...
In einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hechingen wurde festgestellt, dass eine Zertifizierung nach dem Standard EN ISO/IEC 17024 einen Sachkundenachweis darstellt, der der öffentlichen Bestellung vergleichbar ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az....