Anerkannte Personenzertifizierung bei EWIVS
Jede Person mit den erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen kann sich bei einer Zertifizierungsstelle um eine Zertifizierung bewerben. In der Regel wird jedoch ein Abschluss in einem relevanten Studienfach, ein Meistertitel sowie praktische Berufserfahrungen in dem jeweiligen Fachgebiet vorausgesetzt.
Ein Sachverständiger, der an einem Zertifizierungsprozess teilnehmen möchte, muss nachweisen, dass er überdurchschnittliche Sach- und Fachkenntnisse besitzt und in der Lage ist, Gutachten sowohl schriftlich als auch mündlich zu erstellen. Zudem muss er eine persönliche Eignung vorweisen können. Der Inhalt, die Prüfung und der Umfang eines Zertifizierungsverfahrens richten sich nach dem jeweiligen Sach- und Fachgebiet.
Teilnehmer haben die Möglichkeit, im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens eine Zusatzqualifikation zu erwerben. Darüber hinaus können durch Bildungsträger die erforderlichen Sach- und Fachkenntnisse erworben und im Anerkennungsverfahren die Personenzertifizierung erlangt werden.
Musterbeispiel
Fachgebiet:
Personenzertifizierter Sachverständiger für Dach-, Fassaden- und Abdichtungstechnik sowie Begutachtung von Sturmschäden (EWIVS)
Zusatzqualifikationen:
- Beurteilung von Feuchte- und Schimmelpilzschäden sowie energetischen Maßnahmen an Gebäuden
- Sachkundiger für Bauschäden und Baufehler (TÜV-Akademie Ausbildung)
Personenzertifiziert und überwacht durch die EWIVS:
Zertifizierungsnummer: ZN-2022-18-01-24520 Gültig bis: Dezember 2027 (EN ISO/IEC 17024:2012) Certified Expert EWIVS
Mustervorlagen:
- Kompetenz-Zertifikat
- Sachverständigenausweis
- Stempel
Warum eine Personenzertifizierungsordnung?
Die Personenzertifizierungsordnung wurde entwickelt, um Maßnahmen zu beschreiben, wie eine Person zertifiziert werden kann, sodass die zertifizierte Person die Anforderungen des Zertifizierungsprogramms erfüllt. Dieser Prozess der Begutachtung, Überwachung sowie der periodischen Wiederbegutachtung der Kompetenz schafft Vertrauen in die jeweiligen Zertifizierungsprogramme und die Sachverständigentätigkeit.
Der Nachweis der Qualifikation des Sachverständigen auf der Basis einer europäischen Norm lässt sich nicht mit einer öffentlichen Bestellung vergleichen. Die Entwicklung persönlicher Kompetenzen und die Anpassung an internationale und nationale Standards sind für viele Sachverständige/Sachkundige Grundvoraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung ihrer Aufgaben.
Leistungserbringung des Sachverständigen:
Die Leistungserbringung bezieht sich auf den Sachverständigen selbst: Er bringt eine Leistung und der andere urteilt, ob diese den Erwartungen entspricht und ob er sich daraus eine eigene Meinung (z.B. rechtliche Würdigung) bilden kann. Mit der erfolgreichen Teilnahme an einem Zertifizierungsverfahren zeigt der Sachverständige seine hohe Verantwortung und setzt hohe Maßstäbe für die Übernahme und Ausübung seiner Tätigkeit.
Um erfolgreich an einem Zertifizierungsverfahren teilnehmen zu können, ist es unerlässlich, dass die besondere Sachkunde sowohl im schriftlichen als auch im mündlichen Prüfungsverfahren nachgewiesen wird. Eine öffentliche Bestellung erleichtert das Zertifizierungsverfahren, eine vollständige Befreiung vom Prüfungsverfahren ist jedoch nicht möglich.
In Bezug auf Eigenwerbung muss der Sachverständige das Wettbewerbsrecht – insbesondere die §§ 1 und 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) – beachten. Aussagen sollten objektiv über das Leistungsangebot informieren und weder aufdringlich noch reißerisch wirken.
Es ist wichtig, dass der Personenzertifizierte Sachverständige seine Tätigkeit von seiner sonstigen beruflichen und gewerblichen Tätigkeit strikt trennt. In Anzeigen, Briefbögen, Visitenkarten, Internetauftritten und allen anderen Werbeaussagen, die sich auf seine sonstige berufliche und gewerbliche Tätigkeit beziehen, darf er nicht parallel auf seine Zertifizierung als Sachverständiger hinweisen.
Präsentieren Sie sich als zertifizierter Experte
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