ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER EWIVS Certification GmbH
Gültig ab August 2024
Für den Bereich akkreditierte Personenzertifizierung
Änderungen vorbehalten. Die aktuellste Version der AGB finden Sie jederzeit auf unserer Website unter www.ewivs.com/agb/
[A] Bedingungen für EWIVS Certification GmbH Dienstleistungen
1. Gültigkeit und Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der EWIVS Certification GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden im Zusammenhang mit den angebotenen Zertifizierungs- und sonstigen Dienstleistungen. Sie gelten für alle Verträge, die zwischen dem Anbieter und dem Kunden geschlossen werden, sofern nicht individuelle Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
Die AGB finden auf alle derzeitigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen Anwendung, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
1. Anmeldungen zu den Dienstleistungen der EWIVS Certification GmbH erfolgen über die Website www.ewivs.com oder per E-Mail. Der Eingang der Anmeldung wird dem Kunden bei der Online-Anmeldung umgehend per E-Mail an die angegebene Adresse automatisch bestätigt. Ein Vertrag kommt jedoch erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der EWIVS Certification GmbH zustande.
2. Der Anmeldeschluss für alle angebotenen Seminare ist zwei Wochen vor Seminarbeginn. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
3. Sofern für die Teilnahme an einer Dienstleistung der EWIVS Certification GmbH bestimmte Voraussetzungen erforderlich sind, werden diese im aktuellen Kursprogramm oder auf www.ewivs.com gesondert ausgewiesen und sind von den Teilnehmenden zu erfüllen.
3. Zahlungsbedingungen
1. Die Gebühren sind vierzehn Tage nach Rechnungsstellung, spätestens jedoch vor Beginn der Dienstleistung der EWIVS Certification GmbH, ohne Abzug zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Die EWIVS Certification GmbH ist bestrebt, alle Seminare online durchzuführen. Sollte ein Seminar aufgrund technischer Probleme auf Seiten der EWIVS Certification GmbH nicht stattfinden können, entfällt die Zahlungspflicht bzw. bereits geleistete Gebühren werden erstattet.
3. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Gebühren in Euro (€) zuzüglich Umsatzsteuer und beinhalten alle Prüfungsunterlagen. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und zusätzliche Hotelleistungen, wie etwa Parkplätze, sind – sofern nicht anders vermerkt – in den Gebühren nicht inbegriffen.
4. Bei Zahlungsverzug ist die EWIVS Certification GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8,0 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Zudem können pro Mahnung Bearbeitungsgebühren von € 38,– sowie alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Inkassospesen und Rechtsverfolgungskosten in Rechnung gestellt werden. Bei ausstehenden Zahlungen kann die betroffene Person von der Teilnahme an der Dienstleistung ausgeschlossen werden.
5. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich und hinreichend begründet bei der EWIVS Certification GmbH geltend zu machen. Unterbleibt eine solche Einwendung innerhalb der Frist, gilt die Rechnung als anerkannt.
6. Kunden können gegenüber Ansprüchen der EWIVS Certification GmbH nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder gerichtlich festgestellt oder von der EWIVS Certification GmbH ausdrücklich anerkannt wurden.
4. Gebühren
1. Der Antragsteller erhält von der EWIVS Certification GmbH eine elektronische Rechnung über die Gebühren des Zertifizierungsverfahrens. Die Antragsprüfungsgebühr ist vor der Bearbeitung zu entrichten und wird unabhängig von der Zulassung zur Prüfung fällig. Nach der Anmeldung zu einem Prüfungstermin ist die Teilnahme verbindlich; Terminverschiebungen sind nur nach Absprache oder in den nachfolgend genannten Fällen möglich. Eine Prüfungsverpflichtung entfällt für bereits anerkannte Sachverständige (z. B. durch öffentliche Bestellung und Vereidigung – ÖBV – oder durch andere qualifizierte Zertifizierungen nach EN ISO/IEC 17024). Die Antragsprüfungsgebühr ist im jeden Fall, fällig.
2. Die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags zur Zertifizierung beträgt derzeit 250,- Euro zzgl. MwSt. und ist auch im Falle einer Ablehnung des Antrags fällig.
3. Die Kosten für den Zertifizierungsdurchgang betragen 1.250,- Euro. Bei erfolgreicher Antragsprüfung wird die bereits entrichtete Vorprüfungsgebühr in Höhe von derzeit 250,- Euro zzgl. MwSt. angerechnet.
4. Nach Bedarf werden Online Seminare zur Lehrstoffauffrischung und Vertiefung sowie der gezielten und intensiven Prüfungsvorbereitung zur Zertifizierung nach EN ISO/IEC 17024 angeboten. Das ONLINE Seminar beinhaltet ca. 20 Stunden, im Anschluss findet die Prüfung durch die EWIVS Certification GmbH statt. Die Seminargebühr beträgt netto 695,- Euro zzgl. MwSt. Die Prüfgebühr beträgt netto 295 Euro zzgl. MwSt
5. Für eine Re-Zertifizierung ab dem 2. Jahr fallen Gebühren in Höhe von 490,- Euro zzgl. MwSt. an.
6. Die Dauer der Zertifizierung beträgt 2 Jahre.
7. Auf Anfrage kann für 250,- Euro zzgl. MwSt. ein Zusatz oder eine Änderung im Zertifizierungsfachgebiet beantragt werden.
8. Die Stempelgebühr beträgt für die Dauer der Zertifizierung ab der ersten Re-Zertifizierung einmalig 260,- Euro zzgl. MwSt.
9. Zusätzliche Auslagen, die im Rahmen der Antragsprüfung entstehen, sind neben der Grundgebühr vom Antragsteller zu erstatten und gegebenenfalls durch einen Kostenvorschuss abzudecken. Diese Kosten können unter anderem durch die Einschaltung eines erweiterten Fachgremiums entstehen.
10. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
11. Bei einer Abmeldung weniger als vier Wochen vor Prüfungsbeginn werden 50 % der Prüfungsgebühr als Stornokosten berechnet; bei kurzfristigeren Abmeldungen ist der volle Rechnungsbetrag fällig. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist möglich, sofern dieser die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
12. Der Zahlungstermin wird dem Antragsteller auf der Rechnung mitgeteilt und ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu entrichten. Bei Zahlungsverzug tritt automatisch sieben Werktage nach Ablauf der Zahlungsfrist gemäß § 286 BGB Verzug ein. Die EWIVS Certification GmbH ist dann berechtigt, zur Forderungserbringung Dritte (Rechtsanwälte, Inkassobüros) zu beauftragen, wobei die entstehenden Kosten zu Lasten des Zahlungspflichtigen gehen. Mit Beginn des Verzuges werden gesetzliche Verzugszinsen sowie eine Mahngebühr von 20,- Euro berechnet.
13. Die Teilnahme an der Prüfung setzt die vollständige Begleichung aller fälligen Rechnungen voraus.
14. Die Bearbeitung der Anträge und Dokumente erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Unterlagen und Gebühren.
15. Sämtliche Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
16. Die EWIVS Certification GmbH behält sich das Recht vor, Prüfungen kurzfristig abzusagen oder zu verschieben, wenn unvorhergesehene Gründe eintreten (z. B. Ausfall des Prüfers, unzureichende Teilnehmerzahl). In diesen Fällen werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert und bereits gezahlte Prüfungsgebühren zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Teilnahme an Prüfungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.
5. Stornierung und Umbuchung
1. Stornierungs- und Umbuchungswünsche sind schriftlich an die EWIVS Certification GmbH zu richten.
2. Für Stornierungen, die innerhalb von zwei Wochen vor Beginn der Dienstleistung der EWIVS Certification GmbH eingehen, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Gebühren berechnet. Bei Stornierungen oder Nichtteilnahme ab dem ersten Tag eines Online-Seminars der EWIVS Certification GmbH wird die volle Gebühr fällig.
3. Sollte eine angemeldete Person aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z. B. Krankheit) nicht am Seminar teilnehmen können, kann eine Ersatzperson, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, benannt werden.
4. Für Umbuchungen auf einen Folgetermin, die innerhalb von zwei Wochen vor Beginn der Dienstleistung der EWIVS Certification GmbH eingehen, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 40,- Euro pro Teilnehmer an.
5. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht für Verbraucher gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) bleibt hiervon unberührt.
6. Änderungen im Kursprogramm / Absage einer Dienstleistung der EWIVS Certification GmbH
Aus organisatorischen Gründen können Änderungen im Kursprogramm erforderlich sein. Die EWIVS Certification GmbH behält sich daher das Recht vor, Termine, Beginnzeiten und Veranstaltungsorte zu ändern sowie Dienstleistungen bei Bedarf abzusagen.
Im Falle einer Absage durch die EWIVS Certification GmbH werden bereits gezahlte Gebühren vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
7. Geheimhaltung, Vertraulichkeit, Datenschutz und Zustimmung zu Werbezusendungen
1. Die EWIVS Certification GmbH verpflichtet sich, im Rahmen der Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit den Dienstleistungen der EWIVS Certification GmbH erhoben werden, werden elektronisch gespeichert und ausschließlich im erforderlichen Umfang zur Vertragserfüllung, für Dokumentationen gemäß normativer Vorgaben, zur Buchhaltung, Rechnungswesen und für das Customer Relationship Management einschließlich Angeboten für zusätzliche Dienstleistungen (wie Re- und Erweiterungszertifizierungen) verarbeitet. Die Speicherung der personenbezogenen Daten erfolgt für den Zeitraum, der zur Erfüllung der genannten Zwecke notwendig ist.
2. Kundendaten (wie Name, Titel, Geburtsdatum und -ort, private und geschäftliche Kontaktdaten, berufliche Nachweise und Zertifikate) sowie die Auftragshistorie werden bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung gespeichert und anschließend gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert. Antragsunterlagen, Begutachtungsberichte und sonstige Zertifizierungsdokumente werden grundsätzlich für 12 Jahre aufbewahrt, sofern nicht normative oder gesetzliche Vorgaben eine längere Aufbewahrungsfrist erfordern.
3. Alle Informationen, die Kunden der EWIVS Certification GmbH zur Verfügung stellen und die nicht öffentlich zugänglich sind, werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung der Kundin bzw. des Kunden oder sofern gesetzliche oder normative Vorgaben dies erfordern. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Abschluss der Zusammenarbeit.
4. Kunden sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die EWIVS Certification GmbH die von ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten für die Vertragsdurchführung rechtmäßig verarbeiten darf. Hierzu gehört insbesondere die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen, wie etwa die Erfüllung von Informationspflichten nach DSGVO und die Einholung erforderlicher Einwilligungen. Kunden halten die EWIVS Certification GmbH hinsichtlich etwaiger Verstöße schad- und klaglos.
5. Kunden nehmen zur Kenntnis, dass Informationen gemäß Abschnitt 3 an Akkreditierungs-, Zulassungs- oder Benennungsstellen (z. B. NIILA, EU-CE) weitergegeben werden können und dass diese Stellen an relevanten Dienstleistungen der EWIVS Certification GmbH teilnehmen können.
6. Mit gesonderter Einwilligung, die jederzeit widerrufen werden kann, oder aufgrund eines berechtigten Interesses verwendet die EWIVS Certification GmbH personenbezogene Daten der Kunden (wie Name, Titel, Geburtsdatum, Kontaktdaten) zur Zusendung von Informationen und Werbung über Dienstleistungen und Produkte der EWIVS Certification GmbH und verbundener Organisationen (z. B. der Europäischen wirtschaftlichen Vereinigung der Sachverständigen). Kunden können der Nutzung ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen.
7. Zudem ist die EWIVS Certification GmbH gemäß den Normen (insbesondere EN ISO/IEC 17024) verpflichtet, auf Anfrage zu prüfen und zu informieren, ob eine Person eine gültige Zertifizierung in einem bestimmten Bereich besitzt. Zu diesem Zweck kann auf der Website der EWIVS Certification GmbH ein öffentlich zugängliches Verzeichnis der gültigen Zertifikate und ihrer Inhaber bereitgestellt werden. Kunden erklären sich mit dieser Veröffentlichung einverstanden.
8. Betroffene Personen haben gemäß Datenschutzgesetzen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten sowie das Recht auf Datenübertragung. Das Recht auf Löschung kann eingeschränkt sein, sofern gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder überwiegende Interessen der EWIVS Certification GmbH bestehen. Betroffene Personen können jederzeit der Verwendung ihrer Daten für Direktwerbung widersprechen und haben das Recht, Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzulegen. Betroffene können sich zur Wahrnehmung ihrer Rechte sowie bei Fragen zum Datenschutz an die EWIVS Certification GmbH wenden.
8. Haftung der EWIVS Certification GmbH
Haftung gegenüber Verbraucher/innen (B2C):
1. Die EWIVS Certification GmbH schließt jede Haftung für leicht fahrlässige Verletzungen ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus, soweit diese nicht wesentliche Vertragspflichten betreffen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten, die zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich sind und auf deren Einhaltung die Kundin oder der Kunde vertrauen darf, haftet die EWIVS Certification GmbH nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöhe ist auf die vertraglich vereinbarten und bei Fälligkeit bezahlten Vergütungen für die entsprechenden Leistungen begrenzt.
2. Die EWIVS Certification GmbH übernimmt trotz sorgfältiger Prüfung keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Kurs- und Prüfungsunterlagen, sonstiger Publikationen und der Anerkennung der Zertifizierung. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten sowie bei Personenschäden. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Haftung gegenüber Unternehmer/innen (B2B):
3. Die Haftung der EWIVS Certification GmbH gegenüber Unternehmern ist grundsätzlich auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit übernimmt die EWIVS Certification GmbH keine Haftung.
4. Die Haftung ist auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt und der Höhe nach mit den vertraglich vereinbarten und bei Fälligkeit bezahlten Vergütungen für die zugrunde liegenden Leistungen beschränkt. Für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, mittelbare und indirekte Schäden sowie reine Vermögensschäden haftet die EWIVS Certification GmbH in keinem Fall.
5. Schadenersatzansprüche müssen innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem schadensbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls verjähren sie.
6. Die Kundin oder der Kunde garantiert, dass die Leistungen der EWIVS Certification GmbH, soweit gesetzlich zulässig und sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ausschließlich für eigene Zwecke und nicht für Dritte verwendet werden. Sollten Leistungen dennoch an Dritte weitergegeben oder für Dritte verwendet werden, so begründet dies keine Haftung der EWIVS Certification GmbH gegenüber diesen Dritten.
7. Sollte die EWIVS Certification GmbH in Ausnahmefällen dennoch gegenüber Dritten haften, gelten die in diesem Abschnitt vereinbarten Haftungsbeschränkungen auch gegenüber diesen Dritten. Sollte ein Dritter Schadenersatzforderungen gegenüber der EWIVS Certification GmbH geltend machen, wird die Kundin bzw. der Kunde die EWIVS Certification GmbH in vollem Umfang von diesen Ansprüchen schad- und klaglos halten. Die vereinbarte Haftungshöchstsumme gilt einmalig für alle Geschädigten. Sollten mehrere Personen (die Kundin bzw. der Kunde und/oder Dritte) betroffen sein, werden die Entschädigungen entsprechend dem Eingangszeitpunkt der Ansprüche bedient.
9. Geistiges Eigentum und Urheberrechte
1. Alle Unterlagen, die die EWIVS Certification GmbH im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen zur Verfügung stellt, unabhängig davon, ob sie in Papier- oder elektronischer Form bereitgestellt werden, sind geistiges Eigentum der EWIVS Certification GmbH. Diese Unterlagen dürfen von den Teilnehmenden ausschließlich zu persönlichen Aus- und Weiterbildungszwecken verwendet werden. Jegliche Nutzung oder Weitergabe, die darüber hinausgeht, ist nur mit vorheriger, ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der EWIVS Certification GmbH gestattet. Ohne diese Zustimmung ist es untersagt, die Unterlagen zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen.
2. Es ist den Teilnehmenden untersagt, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der EWIVS Certification GmbH Bild-, Audio- oder Videoaufnahmen der angebotenen Dienstleistungen zu erstellen.
3. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist die EWIVS Certification GmbH berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000 pro Verstoß geltend zu machen. Unberührt davon bleiben Ansprüche auf weitergehenden Schadenersatz.
10. Schlussbestimmungen
1. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bedürfen der Schriftform, um wirksam zu sein.
2. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
3. Für alle eventuellen Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt der ausschließliche Gerichtsstand in Salzburg, Österreich.
4. Der Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.
[B] Zusatzbedingungen für Inhaber/innen von Zertifikaten
11. Bedingungen für die Erteilung eines Zertifikats
1. Voraussetzung für die Erteilung eines Zertifikats ist das erfolgreiche Bestehen des Anerkennungsverfahrens oder einer abschließenden Prüfung. Für die Teilnahme am Anerkennungsverfahren oder an der Prüfung ist eine formelle Anmeldung (Antrag zur Zertifizierung) durch die teilnehmende Person erforderlich. Mit der Anmeldung zur Prüfung erklärt die teilnehmende Person ihr Einverständnis, die Voraussetzungen für die Zertifizierung zu erfüllen, alle erforderlichen Informationen zur Beurteilung bereitzustellen, insbesondere solche über relevante Qualifikationen, und diesen AGB zuzustimmen.
2. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Anerkennungsverfahrens oder der Prüfung unterliegt die teilnehmende Person, im Falle der Zertifikatserteilung, den in Punkt 11 genannten Bedingungen für Inhaber/innen von Zertifikaten.
Bedingungen für Inhaber/innen von Zertifikaten
Inhaber/innen von Zertifikaten der EWIVS Certification GmbH verpflichten sich, die nachfolgenden Bedingungen einzuhalten:
1. Zertifikatsinhaber/innen und -bewerber/innen haben die Möglichkeit, nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an die EWIVS Certification GmbH Einsicht in die Abläufe zu nehmen, die zur Kompetenzzertifizierung führen. Zertifikatsinhaber/innen verpflichten sich, die von der EWIVS Certification GmbH empfohlenen modernen Managementmethoden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit zu fördern und anzuwenden.
2. Zertifikatsinhaber/innen verpflichten sich, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln, beispielsweise durch die Teilnahme an Fachveranstaltungen, das Studium relevanter Literatur oder durch den Besuch von Seminaren, um stets auf dem neuesten Stand der fachlichen Anforderungen zu bleiben.
3. Es wird erwartet, dass Zertifikatsinhaber/innen die Zusammenarbeit mit Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Unternehmen, Branchen und Fachbereichen anregen und pflegen, um den fachlichen Austausch zu fördern.
4. Alle Zertifikatsinhaber/innen haben das Recht, vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ihres Zertifikats eine Verlängerung zu beantragen. Die Verlängerung erfolgt bei Erfüllung der aktuellen Voraussetzungen und nach erfolgreicher Prüfung der erforderlichen Qualifikationen.
5. Zur Aufrechterhaltung des Zertifikats verpflichten sich Zertifikatsinhaber/innen, alle erforderlichen Nachweise ihrer Kompetenz und praktischen Erfahrung (z. B. Tätigkeitsbeschreibungen, Interimszeugnisse) auf Anforderung der EWIVS Certification GmbH bzw. im Rahmen der Rezertifizierung vorzulegen.
6. Zertifikate bleiben Eigentum der EWIVS Certification GmbH. Zertifikatsinhaber/innen dürfen ihre Zertifikate nur in zweckentsprechender und sachgemäßer Weise verwenden und sind verpflichtet, diese nicht irreführend oder missbräuchlich einzusetzen.
7. Sollte eine Drittpartei Beschwerden oder Beanstandungen hinsichtlich der Kompetenz oder der Zertifizierung des Zertifikatsinhabers erheben, ist dieser verpflichtet, die EWIVS Certification GmbH unverzüglich schriftlich darüber zu informieren. Die EWIVS Certification GmbH behält sich das Recht vor, der Beschwerde nachzugehen.
8. Erfüllt eine zertifikatsinhabende Person die oben genannten Bedingungen nicht, ist die EWIVS Certification GmbH berechtigt, das Zertifikat vorübergehend oder dauerhaft und mit sofortiger Wirkung zu entziehen. Kann die zertifikatsinhabende Person die Bedingungen nicht länger erfüllen, ist sie verpflichtet, das Zertifikat zurückzugeben. Im Falle eines Entzugs oder einer Rückgabe des Zertifikats muss das Originaldokument unverzüglich per Einschreiben an die EWIVS Certification GmbH zurückgesandt werden, und alle Materialien, die den zertifizierten Status anzeigen, dürfen nicht weiter verwendet werden.
Diese Bedingungen tragen dazu bei, den hohen Standard und die Integrität der von der EWIVS Certification GmbH vergebenen Zertifikate aufrechtzuerhalten.
Die letztgültige Fassung der AGB finden Sie auf unserer Website unter www.ewivs.com/agb/