In Deutschland ist der Begriff des Sachverständigen leider nicht geschützt, was in der Praxis immer wieder zu Problemen führt. Besonders bei Verkehrswertermittlungen für Ämter, Behörden oder im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen ist die Wahl des passenden Sachverständigen von großer Bedeutung.
Ein anerkanntes Qualitätsmerkmal für besonders sachkundige und erfahrene Sachverständige ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung. Gleichwertig wird jedoch von der Rechtsprechung und der juristischen Literatur eine Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 angesehen.
Diese Gleichstellung ist besonders wichtig, da sie die Qualität und Verlässlichkeit der Gutachten sicherstellt. Für Finanzämter und Gerichte bedeutet dies, dass sie auf die Expertise von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen vertrauen können, die ihre Kompetenz und Unabhängigkeit nach international anerkannten Standards nachgewiesen haben.