In einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hechingen wurde festgestellt, dass eine Zertifizierung nach dem Standard EN ISO/IEC 17024 einen Sachkundenachweis darstellt, der der öffentlichen Bestellung vergleichbar ist (LG Hechingen, Beschluss vom 19.07.2017, Az. 1 OH 19/15). In diesem Fall hatte der Antragsteller gefordert, den gerichtlich bestellten Sachverständigen abzuberufen und einen neuen zu beauftragen, da der bisherige Sachverständige nicht öffentlich bestellt und vereidigt war. Nachdem das Landgericht Hechingen diesen Antrag abgelehnt hatte, legte der Antragsteller sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart ein.

Das OLG Stuttgart verwarf die Beschwerde und führte aus: „Der Antragsteller greift mit seinem Rechtsmittel letztlich die Bestellung des gerichtlich bestellten Sachverständigen an. Dabei handelt es sich indes um eine Entscheidung, die nach § 490 Abs. 2 Satz 2 ZPO nicht anfechtbar ist, da dies die Beweisanordnung betrifft. Es liegt demgegenüber keine Entscheidung vor, mit der ein dem Antragsteller zustehendes Recht zur Auswahl eines Sachverständigen beeinträchtigt worden wäre. Denn die Person des Sachverständigen wird vom Gericht bestimmt (§§ 492 Abs. 1, 404 ZPO).“ Das Gericht kann also auch einen nach EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen beauftragen.

Bei der Vorschrift des § 404 Abs. 3 ZPO, die den Vorrang des öffentlich bestellten Sachverständigen betrifft, handelt es sich um eine Ordnungsvorschrift. Das bedeutet, dass ein Gericht, das einen zertifizierten Sachverständigen nach EN ISO/IEC 17024 beauftragt, nicht fehlerhaft handelt. Diese Sichtweise wird durch das Landgericht Hechingen gestützt, welches sich auf die Kommentierung von Zöller-Greger zur ZPO sowie auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 07.06.2010 (Az. 6 U 213/08) bezieht. Auch das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied in einem ähnlichen Fall entsprechend (Urteil vom 04.12.2012, Az. I-23 U 181/11).

Für Gerichte bietet die Beauftragung von nach EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen den Vorteil, dass sie auf Experten zurückgreifen können, deren Sachkunde und Kompetenz nach international anerkannten Standards geprüft und bestätigt wurden. Dies trägt zu einer höheren Qualität und Zuverlässigkeit der Gutachten bei, was insbesondere in komplexen und fachlich anspruchsvollen Verfahren von großer Bedeutung ist.