Die EWIVS Certification GmbH betreibt eine eigene Personenzertifizierungsordnung auf Grundlage der internationalen Norm EN ISO/IEC 17024, in der Qualifikationsprofile, Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsformen und Gültigkeitsdauern der Zertifikate eigenständig und normorientiert festgelegt sind. Die Norm EN ISO/IEC 17024 selbst verlangt kein staatlich einheitliches Prüfungsprogramm, sondern definiert Anforderungen an Personenzertifizierungsstellen hinsichtlich Unparteilichkeit, Kompetenz, standardisierter Prüfprozesse sowie regelmäßiger Überprüfung der zertifizierten Personen. Vor diesem Hintergrund ist es grundsätzlich zulässig, dass EWIVS eigene Zertifizierungsprogramme („eigene Regeln“) entwickelt, sofern diese die Struktur- und Verfahrensanforderungen der Norm einhalten.

Rechtlich ist jedoch zu unterscheiden zwischen der inhaltlichen Ausrichtung an EN ISO/IEC 17024 und der formalen Akkreditierung im Sinne des europäischen Akkreditierungsrechts. Die unionsrechtliche Regelung durch die Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zielt auf ein System nationaler Akkreditierungsstellen in den EU- und EWR-Staaten ab, die Mitglied der European cooperation for Accreditation (EA) sind und über das EA-MLA-System die gegenseitige Anerkennung sicherstellen. Zertifikate von Personenzertifizierungsstellen, die von solchen nationalen Akkreditierungsstellen (z.B. DAkkS in Deutschland) nach EN ISO/IEC 17024 akkreditiert sind, profitieren von dieser unionsweit angelegten Anerkennungslogik.

EWIVS verweist auf eine Akkreditierung durch „NILLA European Accreditation“ und präsentiert sich als akkreditierte Zertifizierungsstelle für Personenzertifizierungen nach ISO 17024. Diese Form der Akkreditierung ist jedoch von der Akkreditierung durch eine nationale Akkreditierungsstelle im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 zu unterscheiden, sofern NILLA nicht als solche staatlich mandatierte Stelle in das EA-MLA-System eingebunden ist. In diesem Fall besteht keine automatische unionsrechtliche Pflicht für Behörden und Gerichte der EU-Mitgliedstaaten, Zertifikate von EWIVS in gleicher Weise anzuerkennen wie Zertifikate von durch DAkkS oder andere EA-Mitgliedsakkreditierer akkreditierten Zertifizierungsstellen.

EWIVS Certification ist international tätig und bietet Personenzertifizierungen derzeit in mehreren Ländern in Europa, den USA, den Vereinigten Arabischen Emiraten und in Teilen Afrikas an. Angesichts dieser breiten geografischen Präsenz ist es tatsächlich praktisch kaum möglich, sämtliche regionalen und nationalen Besonderheiten des Akkreditierungsrechts vollständig abzubilden und für jedes einzelne Land eine eigenständige, formale Akkreditierung zu erlangen. Neben der erheblichen administrativen Komplexität würde eine Mehrfachakkreditierung in zahlreichen Jurisdiktionen einen finanziellen Aufwand verursachen, der für eine privatwirtschaftlich organisierte Zertifizierungsstelle regelmäßig nicht darstellbar ist; die Entscheidung für ein zentrales, privates Akkreditierungsregime (z.B. NILLA) ist daher nachvollziehbar, ersetzt aber die spezifische Rechtsposition einer nationalen Akkreditierung im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 nicht.

Die interne Ausgestaltung von EWIVS als Zertifizierungsstelle – Trennung von Schulung/Beratung und Zertifizierung, Strukturen zur Sicherung der Unparteilichkeit, ein dokumentiertes Managementsystem, definierte Zertifizierungsverfahren sowie Anforderungen an fachliche Kompetenz von Prüfern und Fachexperten – entspricht dem Selbstbild einer Personenzertifizierungsstelle nach EN ISO/IEC 17024. Dies kann fachlich ein hohes Qualitätsniveau begründen, ersetzt aber nicht die spezifische, öffentlich-rechtlich eingebettete Akkreditierung durch eine nationale Akkreditierungsstelle im Sinne des europäischen Rechts. Für Sachverständige, die ein EWIVS-Zertifikat führen, ergibt sich daraus, dass sie ihre Bezeichnung und Werbeaussagen so wählen müssen, dass klar erkennbar ist, auf welche Zertifizierungsstelle und welche Akkreditierungsart sie sich stützen; eine Gleichstellung mit DAkkS-akkreditierten ISO-17024-Zertifikaten oder mit öffentlich bestellten Sachverständigen kann hieraus nicht automatisch abgeleitet werden, sondern bleibt eine Frage der Einzelfallbewertung durch Auftraggeber, Gerichte und Behörden.

Zusammenfassend kann festgestellt werden: Die Tätigkeit von EWIVS im Bereich der Personenzertifizierung nach eigenen, an EN ISO/IEC 17024 ausgerichteten Regeln ist fachlich legitim und kann für Zertifikatsinhaber einen praktischen Mehrwert bieten, insbesondere durch die internationale Ausrichtung. Rechtssicherheit im engen Sinne des europäischen Akkreditierungsrechts, insbesondere im Hinblick auf eine unionsweit abgesicherte behördliche und gerichtliche Anerkennung, ergibt sich jedoch nur aus einer Akkreditierung durch eine nationale Akkreditierungsstelle nach Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und Teilnahme am EA-MLA-System; insoweit ist die Stellung von EWIVS-Zertifikaten gegenüber klassisch DAkkS-akkreditierten 17024-Zertifikaten differenziert und transparent darzustellen.